Anzahl Ausweisentzüge 2013 leicht gesunken

 

Bern, 06.03.2014 - Auf Schweizer Strassen mussten 2013 knapp 76’000 Fahrzeuglenkerinnen und -lenker ihren Führerausweis abgeben, etwas weniger als im Jahr zuvor. Markant weniger Ausweise mussten wegen zu schnellen Fahrens, Fahrens in angetrunkenem Zustand und wegen Missachtens des Vortritts entzogen werden. Das zeigen die neuesten Zahlen aus dem Administrativmassnahmenregister (ADMAS) des Bundesamts für Strassen (ASTRA).

 

Im vergangenen Jahr wurden in der Schweiz 75'699 Führerausweise entzogen. Das sind 497 oder 0,7 Prozent weniger als im Vorjahr. Hauptgründe sind wie im Jahr zuvor das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit sowie Alkohol am Steuer. Die Ausweisentzüge wegen zu schnellen Fahrens nahmen aber um weitere 3,8 Prozent auf 29'701 Fälle ab. Im Jahre 2010 wurde hier noch ein Allzeit-Höchststand festgestellt (35'427 Fälle). Weiter nahmen auch Massnahmen gegen alkoholisierte Lenkerinnen und Lenker insgesamt ab. Während die Entzüge (0,8 Promille und mehr) um 4,7 Prozent auf 16'301 Fälle abnahmen, nahmen die Verwarnungen (0,5 - 0,79 Promille) um 0,6 Prozent auf 6'118 Fälle leicht zu.

 

Die Ausweisentzüge wegen Unaufmerksamkeit und Ablenkung blieben 2013 im Vergleich zum Vorjahr stabil. Die unerlaubte Verwendung von Kommunikations- und Multimediaelektronik wie Telefon oder Navigationsgeräten im Fahrzeug war Ursache von 10'212 Ausweisentzügen (Vorjahr: 10'232). Aus denselben Gründen werden Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer für leichtere Widerhandlungen auch verwarnt. 2013 waren 5'115 Personen betroffen, 2012 noch 4'719 Personen (Zunahme 8,4 Prozent).

 

Verschärfte Ausweisentzugsregelung greift

 

Die meisten Ausweisentzüge waren auf einen bis drei Monate befristet (59,7 Prozent, Vorjahr: 61,6 Prozent). Führerausweisentzüge von sieben bis zwölf Monaten nahmen um 6,4 Prozent auf 3'136 Fälle ab. Ausweisentzüge, die länger als zwölf Monate dauern, haben von 1'432 auf 1'290 (minus 9,9 Prozent) ebenfalls erneut deutlich abgenommen. 23,7 Prozent der Ausweise mussten hingegen auf unbestimmte Zeit entzogen werden. Dies entspricht einer Zunahme um 15,1 Prozent (Vorjahr: Zunahme um 4,5 Prozent).

 

Das im Jahre 2005 eingeführte, verschärfte Recht (Kaskadensystem: stufenweise Verlängerung der Entzugsdauer für Wiederholungstäter; Erläuterungen dazu am Ende der Medienmitteilung) führt insgesamt erneut zu einer Abnahme der Anzahl Führerausweisentzüge. Eine Zunahme ist lediglich noch bei den Wiederholungstätern festzustellen, die aber immer häufiger aus dem Verkehr gezogen werden (unbefristete Führerausweisentzüge). Dadurch wird ein Hauptziel der Revision erfüllt.

 

Der 2005 eingeführte Führerausweis auf Probe musste 2013 im Vergleich zum Vorjahr erstmals weniger oft annulliert werden. Registriert wurde eine leichte Abnahme von 1'760 auf 1'711 Fälle (minus 2,8 Prozent).

 

Erneut mehr verkehrspsychologische Untersuchungen

 

Im letzten Jahr wurden in der Schweiz 4'505 (2012: 4'098) verkehrspsychologische Untersuchungen zur Abklärung der charakterlichen Eignung zum sicheren Fahren angeordnet. Dies bedeutet eine weitere Zunahme von 9,9 Prozent oder plus 407 Untersuchungen gegenüber 2012. Zwei Hauptgründe sind die Ursache:

 

  • Die Zunahme der Anzahl Annullierungen des Führerausweises auf Probe in den früheren Jahren (d.h. vor 2013) wirkt sich hier aus. Einen neuen Führerausweis kann nur beantragen, wer vorher an einer verkehrspsychologischen Untersuchung seine Fahreignung beweist (nach einer Sperrfrist von einem Jahr).
  • 2005 wurde das Kaskadensystem für Wiederholungstäter eingeführt. Wer seither dreimal wegen schweren Widerhandlungen den Führerausweis abgeben musste, erhält den Führerausweis nach Ablauf einer Sperrfrist nur zurück, wenn er vorher mittels einer verkehrspsychologischen Untersuchung nachweist, dass er sich gebessert hat und wieder fahrgeeignet ist.

 

Die Ergebnisse der verkehrspsychologischen Untersuchungen zeigen, dass vielen Wiederholungstätern die charakterlichen Voraussetzungen zum sicheren Fahren fehlen. Diese mussten deshalb den Führerausweis auf unbestimmte Zeit abgeben (Zunahme um 308 auf 1'459 Fälle; plus 26,7 Prozent). 

 

 

Massnahmen nach Alterskategorien

 

Bisher wurde aus technischen Gründen das Alter aus dem Zeitpunkt der Eingabe in das ADMAS-Register berechnet. Seit dem Statistikjahr 2013 wird nun das Alter im Zeitpunkt der Widerhandlung oder - wenn zum Beispiel bei Sicherungsentzügen keine Widerhandlung vorlag - aus dem Zeitpunkt der Verfügung berechnet.

 

Mit dieser Berechnungsmethode lassen sich präzisere Aussagen darüber machen, welche Altersgruppe welche Widerhandlungen begeht und deshalb mit einer Administrativmassnahme belegt wird.

 

Diese Änderung der Methodik hat allerdings zur Folge, dass ein direkter Vergleich der Massnahmen nach Alterskategorien zum Vorjahr nicht mehr zulässig ist. Die Zunahme in der Gruppe der unter 20-Jährigen und die Abnahme in den Gruppen der über 50-, 60- und 70-Jährigen ist auf den Methodenwechsel zurückzuführen. Die generellen Trends bestätigen sich aber auch mit der neuen Methode (Abnahme der Entzüge bei den unter 24-Jährigen, Stabilität bei den 25- bis 49-Jährigen und Zunahme bei den über 50-Jährigen).

 

Ausländische Verkehrssünder

 

Die Zahl der Personen mit ausländischem Wohnsitz und Führerausweis, denen aufgrund einer verkehrsgefährdenden Widerhandlung verboten wurde, auf Schweizer Strassen ein Motorfahrzeug zu führen (befristetes Fahrverbot), hat im letzten Jahr leicht zugenommen (Zunahme von 17'595 auf 18'813 Fälle; plus 6,9 Prozent).

 

Die Anordnung von Administrativmassnahmen gegen fehlbare Fahrzeuglenkerinnen und -lenker obliegt den Kantonen. Die Massnahmen werden in das zentrale ADMAS-Register des ASTRA eingetragen und dienen der Beurteilung des automobilistischen Leumunds bei der Erteilung und beim Entzug von Führerausweisen. Anfang Jahr veröffentlicht das ASTRA die ADMAS-Statistik des Vorjahres. 

Verschärfte Administrativmassnahmen und Kaskadensystem seit 2005

Bei erneuten mittelschweren oder schweren Widerhandlungen verlängern sich seit 1.1.2005 die Mindestentzugsdauern stufenweise (Kaskade). Bei drei schweren Widerhandlungen oder vier mittelschweren Widerhandlungen innert 10 Jahren wird der Ausweis auf unbestimmte Zeit (mindestens aber für zwei Jahre) entzogen. Kann der auf diese Weise entzogene Ausweis wiedererteilt werden und begeht der Inhaber eine erneute Widerhandlung, wird ein Entzug für immer ausgesprochen.

Einteilung der Widerhandlungen:
- Leichte Widerhandlungen (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 16-20 km/h, ausserorts um 21-25 km/h und auf Autobahnen um 26-30 km/h, Fahren mit einer Alkoholkonzentration von 0,50 - 0,79 Promille), wobei sowohl das Verschulden als auch die Gefährdung lediglich als leicht qualifiziert werden müssen: Diese führen bei Ersttätern neben der Busse zu einer Verwarnung

- Mittelschwere Widerhandlungen (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 21-24 km/h, ausserorts um 26-29 km/h und auf Autobahnen um 31-34 km/h, Fahren mit einer Alkoholkonzentration von 0,50- 0,79 Promille, wenn zusätzlich eine weitere leichte Widerhandlung vorliegt), wobei sowohl Verschulden als auch Gefährdung weder als leicht noch als schwer zu qualifizieren sind. Zusätzlich zur Busse wird bei Ersttätern der Führerausweis für mindestens einen Monat entzogen 

- Schwere Widerhandlungen (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 25 km/h und mehr, ausserorts um 30 km/h und mehr und auf Autobahnen um 35 km/h und mehr, Fahren mit einer Alkoholkonzentration von 0,80 Promille und mehr oder Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss), wobei sowohl Verschulden als auch Gefährdung als schwer zu qualifizieren sind. Zusätzlich zur Geldstrafe oder Freiheitsstrafe wird Ersttätern der Führerausweis für mindestens drei Monate entzogen.

 

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