Gut zu wissen


"ADAC-Tunnel-Sicherheitstest:

Gotthard mit Risikogefahr „hoch“ auf letztem Platz".

  

Medienmitteilung des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv 

BFS - Strassenfahrzeugbestand 2015 – Motorfahrzeugbestand nähert sich der 6-Millionen-Schwelle
Neuchâtel, 04.02.2016 - (BFS) - 2015 wurden in der Schweiz 427'000 motorisierte Strassenfahrzeuge neu in Verkehr gesetzt. Das sind beinahe so viele wie im bisherigen Rekordjahr 2012. Entsprechend ist auch der Gesamtbestand gegenüber 2014 deutlich angewachsen, und zwar um 102'000 auf 5,9 Millionen Fahrzeuge (+1,8%). Drei Viertel aller Motorfahrzeuge sind Personenwagen. Bei den Landwirtschaftsfahrzeugen ist ein deutlicher Trend zu immer schwereren Traktoren auszumachen. Dies geht aus der vom Bundesamt für Statistik (BFS) publizierten Strassenfahrzeugstatistik hervor.
Bundesamt für Statistik

INTERLAKEN:

neue Verkahrsmassnahme ab 7. März 2014

Wesentliche Veränderung insbesondere für Busfahrer!

 

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ASTRA - Strassenverkehr fordert im ersten Halbjahr weniger Tote, aber mehr Schwerverletzte
Bern, 09.09.2014 - Auf den Schweizer Strassen sind im ersten Halbjahr 2014 115 Menschen bei Unfällen gestorben. Dies sind neun Personen weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. 1911 Personen wurden schwer verletzt, 182 mehr als im ersten Halbjahr 2013. Dies zeigt die Auswertung des Strassenverkehrsunfall-Registers des Bundesamtes für Strassen (ASTRA). Neu publiziert das ASTRA auf dem Geoportal des Bundes geo.admin.ch mit map.unfalldaten.ch auch eine Unfallkarte der Schweiz.

Bundesamt für Strassen ASTRA

Neue Zollbestimmungen für Reisende ab 1.Juli 2014

Bern, 30.06.2014 - Ab Anfang Juli gelten im Reiseverkehr neue Zollbestimmungen. Die Veranlagung von Waren wird vereinfacht und der Grenzübertritt beschleunigt. 
                             Eidgenössische Zollverwaltung

 

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Das Geschäft mit der Angst ums geliebte Handy

Beim Kauf eines Smartphones lassen sich viele Käufer Geräteversicherungen aufschwatzen. Verbraucherschützer raten eindringlich ab: Die Policen sind nicht nur teuer, häufig greifen sie gar nicht. welt.de


ASTRA - Erleichterungen für Handwerker bei den Arbeits- und Ruhezeitvorschriften
Bern, 04.09.2014 - Transporte von Material, Ausrüstungen- und Maschinen, welche(s) der Führer oder die Führerin für die Berufsausübung benötigt , sollen neu nicht mehr den Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen unterliegen, wenn sie mit Fahrzeugen bis maximal 7,5 Tonnen Gesamtgewicht und innerhalb von 100 km um den Unternehmensstandort erfolgen. Von dieser Erleichterung profitieren insbesondere Handwerker.

 

 

Transparente Preisangaben rund um das Motorfahrzeug

 

Bern, 16.01.2014 - Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat mit Unterstützung des Bundesamtes für Energie BFE die Informations-Broschüre «Preisbekanntgabe für Motorfahrzeuge» erarbeitet. Die Broschüre enthält Informationen zur Preisanschrift und den werberechtlichen Vorgaben, die im Zusammenhang mit dem Motorfahrzeughandel eingehalten werden müssen. 

Preisbekanntgabeverordnung PBV
Preisbekanntgabe.pdf
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Film UICR World Championship 2012

 

Einen kostenlosen Trailer finden Sie auf youtube (http://youtu.be/84SzwuCgcbY). Der ganze Film ist für US$ 30 auf amazon.com erhältlich. Für unsere Mitglieder und Freunde haben wir mit dem Produzenten Spezialkonditionen ausgehandelt. Sie finden die Preise und Anleitung in der Beilage. Der Film eignet sich ebenfalls bestens als Geschenk an Bekannte, Fahrer und Organisationen. Und damit helfen Sie uns, das Image der UICR und unserer Weltmeisterschaft zu fördern. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.

 

Life Moments Order Form UICR.pdf
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Neuwagen verbrauchen noch durchschnittlich 6,24 Liter

 

Bern, 27.06.2014 - 6,24 Liter Benzinäquivalent pro 100 Kilometer betrug der durchschnittliche Treibstoffverbrauch der 2013 in der Schweiz neu in Verkehr gesetzten Personenwagen. Gegenüber dem Vorjahr (2012: 6,47 l/100 km) entspricht dies einer Abnahme um 3.4%. Die durchschnittlichen CO2-Emissionen der Neuwagen sind um 3.8% gesunken und lagen 2013 bei 145 Gramm CO2 pro Kilometer (2012: 151 g/km). Auch alternative Antriebe leisteten einen Beitrag zu dieser Effizienzsteigerung.    BFE

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«Via sicura»: Zweites Massnahmenpaket wird ab 1. Januar 2014 umgesetzt 

 

Bern, 29.11.2013 - Ab 1. Januar 2014 wird das zweite Paket des Verkehrssicherheitsprogramms «Via sicura» umgesetzt. Die entsprechenden Massnahmen werden zeitlich gestaffelt in Kraft gesetzt. Im zweiten Paket enthalten sind unter anderem das obligatorische Fahren mit Licht am Tag, ein Alkoholverbot für bestimmte Personengruppen und die Halterhaftung für Ordnungsbussen.

 

Im Juni 2012 hat das Parlament das Verkehrssicherheitsprogramm «Via sicura» angenommen. Die darin enthaltenen Massnahmen werden in mehreren Paketen umgesetzt. Die im ersten Paket enthaltenen Massnahmen sind seit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Das zweite Paket tritt in drei Tranchen in Kraft - und zwar am 1. Januar 2014, am 1. Juli 2014 sowie am 1. Januar 2015. Der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung die damit verbundenen Massnahmen beschlossen.

 

Am 1. Januar 2014 treten in Kraft:

 

Alkoholverbot für bestimmte Personengruppen:
Das Fahren unter Alkoholeinfluss (≥ 0,10 Promille) ist verboten für:
- Berufschauffeure (Lastwagen, Car, Gefahrguttransport)
- Neulenkende (Inhaber Führerausweis auf Probe)
- Fahrschüler und -schülerinnen
- Fahrlehrer und -lehrerinnen
- Begleitpersonen von Lernfahrten

 

Obligatorisches Fahren mit Licht am Tag: 

Motorwagen (z.B. Personenwagen, Liefer- und Lastwagen, Cars) und Motorräder müssen tagsüber mit Licht fahren. Von dieser Pflicht ausgenommen sind Mofas,
E-Bikes und Velos sowie Fahrzeuge, die vor 1970 in Verkehr gesetzt wurden. Wer gegen das Gebot verstösst, tagsüber mit Licht zu fahren, wird mit einer Busse von 40 Franken bestraft.

 

Halterhaftung für Ordnungsbussen

Ordnungsbussen müssen vom Halter oder von der Halterin eines Fahrzeuges bezahlt werden, wenn der Täter oder die Täterin nicht bekannt ist.

 

Einführung einer Schadenverlaufserklärung 

Wer die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung wechseln will, kann von der bisherigen Versicherung eine Schadenverlaufs- oder Schadenfreiheitserklärung einfordern.

 

Am 1. Juli 2014 tritt in Kraft:

 

Obligatorische Abklärung der Fahreignung bei Fahren  mit 1,6 Promille oder mehr

Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr fährt, muss seine Fahreignung durch einen Verkehrsmediziner abklären lassen. Dies gilt auch bei Ersttaten.

 

Am 1. Januar 2015 tritt in Kraft:

 

Obligatorischer Rückgriff der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen

Bei Schäden, die in angetrunkenem oder fahrunfähigem Zustand oder durch ein Raserdelikt verursacht werden, müssen die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen Rückgriff auf die Person nehmen, die den Unfall verursacht hat.

 

Weitere Massnahmen ab 2015

Die restlichen Massnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms «Via sicura» sollen ab 2015 in Kraft gesetzt werden. Es sind dies die Qualitätssicherung bei den Fahreignungsabklärungen, die Aktualisierung der medizinischen Mindestanforderungen (inkl. differenzierte Beschränkung des Führerausweises von Senioren), die obligatorische Nachschulung von fehlbaren Fahrzeuglenkenden, der Einsatz von Datenaufzeichnungsgeräten und Alkohol-Wegfahrsperren sowie die Einführung der beweissicheren Atem-Alkohol­probe.

 

Adresse für Rückfragen:

Medienstelle Bundesamt für Strassen: +41 31 324 14 91

 

Lastwagenüberholverbote - weniger Stau und mehr Sicherheit

 

Bern, 19.11.2013 - Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) will mit der Anordnung von lokalen Überholverboten für Lastwagen den Verkehrsfluss auf den Nationalstrassen verbessern und die Verkehrssicherheit erhöhen. Die ersten Überholverbote sind seit einigen Wochen signalisiert und in Kraft, weitere Strecken folgen. Sie wurden nach einheitlichen Kriterien definiert und in einer Richtlinie festgelegt.

 

Wenn Lastwagen auf zweispurigen Autobahnen überholen, kommt es auf der Überholspur zu einer markanten Temporeduktion. Die Abstände zwischen den Fahrzeugen verringern sich und der Verkehr stockt. Dies führt vor allem in Spitzenzeiten oder an Steigungen zu massiven Störungen des Verkehrsflusses. In engen Tunneln erschweren überholende Lastwagen für nachfolgende Fahrzeuglenker auch die Sicht auf die Signalisation. Zudem können Unfälle in Tunneln besonders schwerwiegende Folgen haben. Das ASTRA wirkt dem nun mit der Anordnung von lokalen Überholverboten für Lastwagen entgegen.

Die 2012 erarbeitete Richtlinie schafft aufgrund der heutigen Gesetze und Normen sowie der Erfahrungen aus der Praxis die Basis zur einheitlichen Anwendung von Überholverboten für Lastwagen auf dem gesamten Nationalstrassennetz. Wichtige Kriterien für solche Überholverbote sind die Verkehrsbelastung, der Lastwagenanteil und die Steigung. Für zweispurige Tunnel, die länger als 300 Meter sind, ist ein generelles Lastwagenüberholverbot zwingend, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt. Fehlbare Chauffeure werden verzeigt.

Die Überholverbote gelten je nach Situation permanent oder temporär (nach Zeit oder nach Verkehrsaufkommen). In einem ersten Schritt wurden rund 530 Kilometer des Nationalstrassennetzes überprüft. Im Anschluss daran wurden abschnittsweise Lastwagenüberholverbote mit einer Länge von total 290 Kilometern bestimmt, welche schrittweise bis Ende 2014 verfügt und signalisiert werden.

 

Erste Überholverbote signalisiert

Im Raum Bern und im Wallis wurden am 30. Oktober 2013 auf folgenden Abschnitten Lastwagenüberholverbote signalisiert:

Abschnitt

• Schönbühl - Kirchberg A1 (14 bis 18 Uhr)

• Kirchberg - Schönbühl A1 (6 bis 9 Uhr und 15 bis 17 Uhr)

• Rugentunnel A8 Fahrtrichtung Luzern (permanent)

• Tunnel Brünnen A1, Fahrtrichtung Lausanne und Fahrtrichtung Bern (permanent)

• Tunnel Allmend A6, Fahrtrichtung Interlaken und Fahrtrichtung Bern (permanent)

• Tunnel Arzilier A9, Fahrtrichtung Brig und Fahrtrichtung Lausanne (permanent)

• Galerie de Champsec A9, Fahrtrichtung Brig und Fahrtrichtung Lausanne (permanent)

• Tunnel de Sierre A9, Fahrtrichtung Brig und Fahrtrichtung LausannepermanentTunnel Gamsen A9, Fahrtrichtung Brig und Fahrtrichtung Lausanne (permanent)

Weitere permanente Lastwagen-Überholverbote werden in diesem Jahr noch im Raum Zürich und Winterthur auf folgenden Abschnitten signalisiert:

• Nordumfahrung Zürich A1, Tunnel Gubrist, Fahrtrichtung St. Gallen und Fahrtrichtung Bern

• Umfahrung Winterthur A1, Fahrtrichtung St. Gallen und Fahrtrichtung Zürich

• Umfahrung St. Gallen A1, Tunnel Rosenberg und Stephanshorn, Fahrtrichtung St. Margrethen und Fahrtrichtung Winterthur

• Weesen - Walenstadt A3, Tunnel Kerenzerberg, Murwald, Quarten, Fratten, Hof und Raischibe, Fahrtrichtung Chur

• Weesen - Walenstadt A3, Tunnel Raischibe, Hof, Fratten, Quarten, Murwald, Stutz, Mühlehorn, Glattwand, Standenhorn, Weisswand und Ofenegg, Fahrtrichtung Zürich

• Tunnel Blatt A3, Fahrtrichtung Chur und Fahrtrichtung Zürich

• Tunnel Altendorf A3, Fahrtrichtung Chur und Fahrtrichtung Zürich

• Tunnel Buchberg A3, Fahrtrichtung Rapperswil und Fahrtrichtung Chur

• Westumfahrung Zürich / Knonaueramt A3/A4, Tunnel Honeret, Eggrain, Hafnerberg, Aescher und Uetliberg, Fahrtrichtung Chur/Luzern ab Tunnel Islisberg

• Westumfahrung Zürich / Knonaueramt A3/A4, Tunnel Uetliberg, Aescher, Hafnerberg, Eggrain und Honeret, Fahrtrichtung Basel bis Verzweigung Islisberg

• Tunnel Rüteli A4, Fahrtrichtung Zürich und Fahrtrichtung Luzern

• Tunnel Montlingen A13, Fahrtrichtung St. Gallen und Fahrtrichtung Chur

 

Anfang 2014 sollen Lastwagenüberholverbote in der Zentral- und Nordwestschweiz sowie in der Südostschweiz im Raum Lugano und Chiasso signalisiert werden. Ende 2014 erfolgt schliesslich noch die Signalisation in der Westschweiz.

Weiteres Vorgehen

Auf zusätzlichen 460 Kilometern des Netzes prüft das ASTRA auf verschiedenen Abschnitten weitere Lastwagenüberholverbote wegen besonderer Gegebenheiten und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit (total 230 Kilometer). Es handelt sich dabei vorwiegend um Strecken mit kurz nacheinander folgenden Tunneln.

Die Wirkung der Lastwagenüberholverbote für einen besseren Verkehrsfluss sowie auf die Sicherheit wird mittels Vorher-/ Nachher-Untersuchungen ermittelt.

 

Adresse für Rückfragen:

Mediendienst ASTRA, 031 324 14 91

Herausgeber:

Bundesamt für Strassen ASTRA

Internet: http://www.astra.admin.ch