«Via sicura»: Zweites Massnahmenpaket wird ab 1. Januar 2014 umgesetzt
Am 1. Januar 2014 treten in Kraft:
Alkoholverbot für bestimmte
Personengruppen:
Das Fahren unter Alkoholeinfluss (≥ 0,10 Promille) ist verboten
für:
- Berufschauffeure (Lastwagen, Car, Gefahrguttransport)
- Neulenkende (Inhaber Führerausweis auf Probe)
- Fahrschüler und -schülerinnen
- Fahrlehrer und -lehrerinnen
- Begleitpersonen von Lernfahrten
Obligatorisches Fahren mit Licht am Tag:
Motorwagen (z.B. Personenwagen, Liefer-
und Lastwagen, Cars) und Motorräder müssen tagsüber mit Licht fahren. Von dieser Pflicht ausgenommen sind Mofas,
E-Bikes und Velos sowie Fahrzeuge, die vor 1970 in Verkehr gesetzt wurden. Wer gegen das Gebot verstösst, tagsüber mit Licht zu fahren, wird mit einer Busse von 40 Franken bestraft.
Halterhaftung für Ordnungsbussen
Ordnungsbussen müssen vom Halter oder von der Halterin eines Fahrzeuges bezahlt werden, wenn der Täter oder die Täterin nicht bekannt ist.
Einführung einer Schadenverlaufserklärung
Wer die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung wechseln will, kann von der bisherigen Versicherung eine Schadenverlaufs- oder Schadenfreiheitserklärung einfordern.